Der Vortrag des Arbeitskreises Bautechnik informierte über die wichtigsten Neuerungen im Bereich BIM: Die technische Seite von BIM (Building Information Modeling) wird von Planungsbüros und Baufirmen inzwischen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und im kleinen Rahmen (innerhalb eines Unternehmens) auch immer stärker umgesetzt.
Die Umsetzung im großen Rahmen (unternehmensübergreifend) befindet sich aber noch in der Testphase und soll erst ab 2020 zumindest bei öffentlichen Bauvorhaben erfolgen. Die Tiefe dieser Umsetzung ist bisher nicht geregelt. Die Erfahrungswerte fehlen auch in Bezug auf die Rechtsprechung. Folgende Punkte werden z. B. bei zukünftigen Verträgen zu hinterfragen sein:

– Mit welchem Detaillierungsgrad sollen die Konstruktionen im Modell dargestellt werden?
– Wie soll die Kommunikation innerhalb des gemeinsamen Modells erfolgen?
– Wie werden Änderungen im Planungsprozess kommuniziert?
– Wie sollen Freigaben von Planungsständen erfolgen?
– Wie soll mit Planungsfehlern umgegangen werden?
– Falls ein „as-build“-Modell beauftragt wird, welchen Umfang und welche Tiefe soll es haben?
– Wie kann das Urheberrecht geschützt werden?
– Werden diese Leistungen von der eigenen Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Bei dem ersten anstehenden BIM-Projekt sollte sich also jedes Unternehmen intensiv mit den vertraglichen Randbedingungen beschäftigen und sich juristisch betreuen lassen.

Dr.-Ing. Maike Timm
VDI Bremen
22.03.2018

(Titelbild: ©VDI, Catrin Moritz)