Ob angestellter oder selbständiger Ingenieur: Die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft ist für jeden ein Muss. Denn wer nicht mehr arbeiten kann, verdient nichts mehr – und ist gezwungen, seinen Lebensstandard drastisch herunter zu schrauben. Davor schützt nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Der Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen – unabhängig von der Ausbildung, der persönlichen Qualifikation und dem beruflichen Status. Dass Dachdecker ihren erlernten Beruf häufig nicht bis zum Renteneintritt ausüben, überrascht kaum. Doch Ingenieure sind ebenfalls gefährdet.

Woran das liegt, zeigt die Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund (Stand: 2015). Dort wird erfasst, aus welchen Gründen Menschen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Weit vor körperlichen Ursachen wie Krebs (12,3 Prozent) sowie Skelett- und Muskelerkrankungen (12,9 Prozent) rangieren dort psychische Leiden mit 43 Prozent unangefochten auf Platz 1. Begünstigt werden psychische Erkrankungen durch hohe Anforderungen im Arbeitsalltag, insbesondere durch Termin- und Kostendruck. Und diesen Einflüssen sind heute auch Ingenieure tagtäglich ausgesetzt.

Jeder Vierte ist betroffen

Statistisch gesehen wird jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Wer in dieser Situation ausschließlich auf gesetzliche Leistungen zurückgreifen kann, steht schnell am Abgrund. Denn der Staat hat sich weitgehend aus seiner Verantwortung zurückgezogen. Inzwischen versorgt er Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, nur noch notdürftig. Rund 721 EUR monatlich beträgt die durchschnittliche, volle Erwerbsminderungsrente (Stand: 2015). Wer seinen Lebensstandard auch im Fall der Fälle aufrechterhalten will, kommt um private Vorsorge deshalb nicht herum.

Früher Abschluss lohnt sich

Den umfassendsten Schutz der Arbeitskraft bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wie der Name schon sagt, wenn der Kunde seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und schützt damit den materiellen und gesellschaftlichen Status. Wer sich für den Abschluss einer BU-Police interessiert, sollte schnell handeln, und zwar aus drei Gründen: Erstens ist Berufsunfähigkeit keine Frage des Alters. Auch Studenten und Jungingenieure können ihre Arbeitskraft verlieren. Zweitens ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsantrag ohne Einschränkungen angenommen wird, bei jungen Interessenten besonders hoch. Und drittens gilt die Faustregel, dass die Monatsprämie umso niedriger ausfällt, je jünger der Kunde bei Vertragsabschluss ist.

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Leistung „ohne Wenn und Aber“

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn der Kunde seinen zuletzt ausgeübten Beruf krankheitsbedingt ununterbrochen für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise aufgeben muss. Darin liegt ein wichtiger Unterschied zur staatlichen Erwerbsminderungsrente: Sie bekommt nur, wer überhaupt nicht oder nur noch eingeschränkt in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit auszuüben, und zwar unabhängig von seiner Ausbildung und seinem bisherigem Status. Konkret: Der Staat könnte einen Ingenieur zu einer Hilfstätigkeit als Pförtner verpflichten. Diese sogenannte Verweisung gibt es bei guten BU-Policen nicht. Hier gilt: Kann der Kunde seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen, hat er gemäß seinen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Rente.

Orientierungshilfe im Policen-Dschungel

Es gibt viele Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) – die richtige für den individuellen Bedarf zu finden, ist deshalb gar nicht so einfach. Tipps für die Auswahl der passenden Police:

  • Ratings: Unabhängige Analyse-Häuser bewerten regelmäßig die Qualität von BU-Angeboten. Ihr Urteil bietet Interessenten verlässliche Orientierungshilfe. Anerkannte Spezialisten für BU-Ratings sind beispielsweise: Morgen & Morgen, Franke und Bornberg, Assekurata
  • Erfahrung: Immer wieder versuchen neue Versicherer ihr Glück auf dem BU-Markt. Kunden fahren meist besser mit Anbietern, die schon lange im Geschäft sind, weil sie ihre Beiträge solide kalkulieren und im Leistungsfall schnell, zuverlässig und unbürokratisch weiterhelfen.
  • Plausible Beiträge: Werden BU-Versicherungen zu einer auffallend niedrigen, sogenannten Nettoprämie angeboten, sollten Interessenten skeptisch werden. Denn der Zahlbetrag kann bis zur Bruttoprämie, die im Versicherungsschein ebenfalls ausgewiesen ist, angehoben werden. Wenn sich Brutto- und Nettoprämie zu sehr unterscheiden, ist Vorsicht geboten!
  • Verständliche Verträge: Im Versicherungsvertrag sind die Rechte und Pflichten von Versicherer und Kunde definiert. Doch wer versteht schon „Versicherungs-Chinesisch“? Gute Anbieter von BU-Policen stellen ihren Kunden die Klauseln und Bedingungen deshalb in klarer Sprache zur Verfügung, die auch für juristische Laien gut verständlich ist.
  • Services im Leistungsfall: In der BU kommt es nicht nur auf Vertragsklauseln an, sondern auch auf eine schnelle und unbürokratische Leistungsprüfung. Denn was nützt dem Kunden der beste Vertrag, wenn er im „Fall der Fälle“ um sein Recht kämpfen muss? Gute BU-Versicherer agieren auch in dieser Situation kundenorientiert, zügig und transparent.

BU und bAV: clevere Kombination

Noch günstiger als eine private Absicherung ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abzuschließen, da die Beiträge dann bei der Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden. Dadurch spart der Arbeitnehmer in der Erwerbsphase Steuern und Sozialabgaben. Zu beachten ist: Leistungen aus der bAV unterliegen – im Unterschied zu privaten Renten – der nachgelagerten Besteuerung. Darüber hinaus fallen in der Rentenphase für gesetzlich Versicherte Sozialabgaben an. Deshalb muss man zunächst eine höhere Brutto-Rente versichern, um im Fall der Fälle die gleiche Netto-Rente zu erzielen wie bei der privaten Absicherung. Unterm Strich ist die betriebliche Absicherung dennoch rund 25 Prozent günstiger als der private Schutz. Der Arbeitgeber spart bei den Lohnnebenkosten übrigens im gleichen Umfang.

Leistung schon bei „gelbem Schein“

Geht die Arbeitskraft verloren, sind schnelle und unbürokratische Leistungen gefragt. Denn: Je länger die Erkrankung andauert, desto größer wird die Versorgungslücke. Für Angestellte gilt: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird schon nach sechs Wochen durch das Krankengeld abgelöst, und dies beträgt maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Ist der Anspruch auf Krankengeld nach längstens 72 Wochen erschöpft, zahlt der Staat nur noch eine dürftige Erwerbsminderungsrente. Für Selbständige ist die Situation oft sogar noch dramatischer, weil das Einkommen ab dem ersten Krankheitstag komplett wegbricht. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer bieten deshalb Leistungen bei „gelbem Schein“ an. Das heißt: Wer mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben ist, bekommt Leistungen in Höhe seiner BU-Rente – auch, wenn über seinen Antrag auf BU-Rente noch gar nicht entschieden ist. Das wirkt wie eine Überbrückungshilfe vom ersten Krankheitstag bis zur Entscheidung über die BU-Rente.

„So ist die Arbeitskraft gesetzlich abgesichert“

„Ursachen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente“

VDI Hamburg                                                                                                                            (m&t III/2016)

(Titelbild: Zerbor)